Staatliche Führungsakademie für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) mit Hauptsitz in Landshut bietet ab September 2026 Studienplätze für die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten (m/w/d) für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn “Naturwissenschaft und Technik“, fachlicher Schwerpunkt „Verwaltungsinformatik“ an.
Als Dienst- und Ausbildungsort kommt neben dem Hauptsitz Landshut auch der Außenstellenstandort Marktredwitz in Betracht.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das Fachhochschulstudium im Studiengang Verwaltungsinformatik (FH) umfasst ein Fachstudium und ein berufspraktisches Studium von insgesamt drei Jahren. Das Fachstudium findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung – in Hof und an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof statt. Während des berufspraktischen Studiums lernen Sie die verschiedenen Einsatzgebiete der Informationstechnologie an der Staatlichen Führungsakademie kennen.
Weitere Informationen zur Ausbildung im Allgemeinen finden Sie auf den Internetseiten www.verwaltungsinformatiker.de und www.aiv.hfoed.de.
Bereits während des Studiums erhalten Sie attraktive Anwärterbezüge in Höhe von vsl. monatlich 1.563,85 Euro brutto.
Die Anmeldung zum Test erfolgt nach Ihrer Bewerbung durch die Staatliche Führungs akademie als Einstellungsbehörde. Hierzu werden Ihre persönlichen Daten (Name, An schrift, Geburtsdatum) weitergegeben.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte
bis spätestens 12.10.2025
unter Angabe des Aktenzeichens FüAk-A5-0303-58-93 per E-Mail in einer PDF-Datei an
bewerbungen-a5@fueak.bayern.de.
Die erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest (s. o.) begründet keinen Anspruch auf eine Einstellung.
Über die verbindliche Vergabe der Studienplätze wird zeitnah nach der Bekanntgabe der Testergebnisse entschieden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt auf Antrag mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht.